Start Panorama Gesellschaft § 177 Frauenrechtler: Gewalt gegen Frauen ist kein migrantenspezifisches Problem

§ 177
Frauenrechtler: Gewalt gegen Frauen ist kein migrantenspezifisches Problem

Die Verschärfung des Asylrechtes setze falsche Signale und suggeriere, dass Gewalt gegen Frauen vor allem ein Problem von zugewanderten Menschen sei. 'Das entspricht weder vorliegenden Forschungsergebnissen noch den Praxiserfahrungen der Frauenhäuser und Fachberatungsstellen', so die Sprecherin des Frauenhauskoordinierung e. V.

(Symbolfoto: pixa)
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Berlin (ots) – Frauenhauskoordinierung kritisiert die Folgen des neu formulierten § 177 für die Ausweisungsbestimmungen im Aufenthaltsgesetz. Diese Verschärfung des Asylrechtes setzt falsche Signale und suggeriert, dass Gewalt gegen Frauen vor allem ein Problem von zugewanderten Menschen ist.

Das entspricht weder vorliegenden Forschungsergebnissen noch den Praxiserfahrungen der Frauenhäuser und Fachberatungsstellen: Gewalt gegen Frauen ist in Deutschland ein verbreitetes Problem in allen Bevölkerungsgruppen, jede 3. bis 4. Frau in Deutschland ist von körperlicher und/oder sexualisierter Gewalt betroffen. Die Täter kommen aus allen Gruppen der Bevölkerung.

Im neuen § 177 des Strafgesetzbuches sind nun alle sexuellen Handlungen gegen den „erkennbaren Willen“ einer anderen Person strafbar. Insbesondere wurde der Grundsatz „Nein heißt Nein“ umgesetzt, der auch in der Istanbul-Konvention (Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt) verankert ist.

Frauenorganisationen in Deutschland fordern seit langem die Schließung der rechtlichen Lücken im Strafrecht. Das Bündnis von Frauenorganisationen „Nein heißt Nein“, in dem auch Frauenhauskoordinierung vertreten ist, hat sich intensiv für eine grundlegende Reform des Sexualstrafrechts eingesetzt.