Die Halter von rund 200.000 Fahrzeugen in Deutschland erhalten derzeit Post vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) aus Flensburg. Sie werden gebeten, ihren aktuellen Kilometerstand abzulesen und zu übermitteln.
Die sogenannte Fahrleistungserhebung 2026 soll ermitteln, wie viel und für welche Zwecke auf deutschen Straßen gefahren wird. Nachfolgend ein Überblick darüber, wer betroffen ist, was genau abgefragt wird und wie die Daten verwendet werden.
Was das KBA schon weiß
Einen Teil der Daten kennt das KBA bereits. Laut der am 9. September 2026 veröffentlichten Statistik „Verkehr in Kilometern“ legte ein Benziner im Jahr 2025 durchschnittlich 8.406 Kilometer zurück. Reine Elektroautos kamen auf 11.312 Kilometer, während Hybridfahrzeuge ohne Ladestecker sogar 13.526 Kilometer erreichten – das sind rund 61 Prozent mehr Fahrleistung als bei rein mit Benzin betriebenen Fahrzeugen.
Insgesamt legten alle in Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeuge im Jahr 2025 nach Berechnungen des KBA 674,7 Milliarden Kilometer zurück, was einem Anstieg von 0,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Auf Personenkraftwagen entfielen davon 562,3 Milliarden Kilometer.
Die Grundlage dieser bisherigen Zahlen bilden die Kilometerstände, die Prüfer im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) erfassen. Seit dem Berichtsjahr 2023 wertet das KBA die Differenz zwischen zwei aufeinanderfolgenden Untersuchungen aus und hochrechnet diese mithilfe eines statistischen Modells auf den gesamten Fahrzeugbestand.
Warum zusätzlich gefragt wird
Diese Erfassungsmethode stößt jedoch an Grenzen. Bei fabrikneuen Pkw vergehen nach der Erstzulassung bis zu 36 Monate bis zur ersten auswertbaren Hauptuntersuchung, wie das KBA in seinen methodischen Erläuterungen ausführt. Exakt lässt sich die jährliche Fahrleistung auf diesem Weg nur bei Fahrzeugen abbilden, die einer jährlichen Prüfpflicht unterliegen – etwa Taxis, Mietwagen oder schwere Nutzfahrzeuge.
Zudem gliedert die bisherige Statistik die Daten zwar nach Fahrzeugart, Alter, Kraftstoffart, Motorleistung und Gesamtmasse, nicht jedoch nach dem tatsächlichen Einsatzzweck. Sie gibt somit keinen Aufschluss darüber, wie viele Kilometer pro Jahr aus privater Nutzung stammen und wie viele auf gewerblich zugelassene Fahrzeuge entfallen.
Die aktuelle Direktbefragung arbeitet hingegen mit zwei festen Stichtagen. Dadurch wird präzise sichtbar, wie Fahrzeuge in einem spezifischen Zeitraum genutzt werden. Je nach Fahrzeugklasse können Halter zudem angeben, welcher Anteil der Fahrten rein privater Natur ist.
Wer angeschrieben wird
Die Fahrleistungserhebung erfolgt im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr und wird von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) koordiniert. Das KBA versendet die Befragungsschreiben seit Juni 2026. Die rund 200.000 betroffenen Fahrzeuge wurden per Zufallsverfahren aus dem Zentralen Fahrzeugregister ausgewählt und auf sechs Befragungswellen im Abstand von jeweils neun Wochen verteilt. Der Befragungszeitraum erstreckt sich bis September 2027.
Einbezogen werden sämtliche Fahrzeugkategorien – vom herkömmlichen Pkw über Traktoren, Quads und Oldtimer bis hin zu Scootern mit Versicherungskennzeichen. Bei rund 61,3 Millionen zugelassenen Kraftfahrzeugen in Deutschland (Stand: 1. Januar 2026) trifft die Auswahl rechnerisch etwa eines von 300 Fahrzeugen.
Vergleichbare Erhebungen wurden bereits in den Jahren 1990, 1993, 2002 und 2014 durchgeführt. Auch bei der letzten Erhebung übernahm das KBA die schriftliche Halterbefragung.
So läuft die Teilnahme ab
Die ausgewählten Halter werden gebeten, den Tachostand an zwei festgelegten Stichtagen abzulesen. Aus der Differenz der beiden Werte berechnet das Amt die gefahrene Strecke. Ergänzend wird der überwiegende Einsatzzweck des Fahrzeugs erfasst.
Wer den Zählerstand nicht exakt am vorgegebenen Stichtag ablesen kann, notiert den Wert eines zeitlich möglichst nahen Tages und gibt das entsprechende Ablesedatum an. Bei abgemeldeten, nicht fahrbereiten oder über den Winter stillgelegten Fahrzeugen genügt die Angabe des letzten bekannten Standes.
Die Rückmeldung kann wahlweise per Post oder online erfolgen. Die benötigten Zugangsdaten befinden sich auf dem Fragebogen und können auch an die Person weitergegeben werden, die das Fahrzeug im Alltag tatsächlich nutzt. Für das Ausfüllen veranschlagt das KBA durchschnittlich fünf Minuten. Bei Rückfragen steht die Behörde dienstags bis donnerstags zwischen 8:00 und 15:00 Uhr telefonisch zur Verfügung.
Freiwillig, aber erwünscht
Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig. Dennoch verschickt das KBA bei Ausbleiben einer Rückmeldung Erinnerungsschreiben, da eine bedarfsgerechte Verkehrsplanung laut Behördenangaben auf verlässliche Datengrundlagen angewiesen ist. Fahrzeugbesitzer, die kein Schreiben erhalten haben, können nicht freiwillig an der Erhebung teilnehmen. Angaben außerhalb der zufallsbasierten Stichprobe würden die Gesamtergebnisse nach Angaben des Amtes verfälschen.
Einmal übermittelte Daten können im Nachhinein nicht mehr selbstständig korrigiert werden; eine Löschung kann der Halter jedoch per E-Mail beim KBA beantragen. Personenbezogene Daten werden spätestens drei Monate nach Abschluss der Gesamterhebung gelöscht und die verbleibenden Datensätze vollständig anonymisiert. Den Online-Erfassungsbereich betreut ein beauftragtes Marktforschungsinstitut, das die eingehenden Antworten gebündelt an die Projektgruppe im KBA weiterleitet.
KBA-Präsident Richard Damm bezeichnete die Erhebung zum Start als „einen entscheidenden Baustein für evidenzbasierte Verkehrspolitik“ und sprach den teilnehmenden Haltern seinen Dank aus.
Kameras zählen den Straßenverkehr
Parallel zur Befragung umfasst das Projekt eine bundesweite Verkehrszählung, da beide Erhebungsteile unterschiedliche Fahrleistungen abbilden. Während die Befragung ausschließlich in Deutschland zugelassene Fahrzeuge erfässt (einschließlich deren Fahrten im Ausland), ist für die tatsächliche Straßenbelastung jeder auf deutschem Gebiet zurückgelegte Kilometer relevant – somit auch der von ausländischen Fahrzeugen.
Aus diesem Grund erfassen Kameras an 520 Standorten in 52 Städten und Landkreisen über jeweils 24 Stunden hinweg alle vorbeifahrenden Kraftfahrzeuge nach Fahrzeugtyp und Herkunftsland. Die Kennzeichen werden nach Angaben des Ministeriums ausschließlich lokal innerhalb der Kameraeinheit verarbeitet und nicht gespeichert. Eine Personenerkennung findet nicht statt. Die Zählung läuft seit dem 1. Januar 2026 und wird bis Anfang 2027 fortgeführt.
Das Ministerium nutzt die gewonnenen Daten für die strategische Verkehrsplanung, die Unfallforschung sowie für verkehrsökologische Analysen. Auf dieser Basis lassen sich etwa Unfallzahlen ins Verhältnis zu den real gefahrenen Kilometern setzen. Zudem fließen die Daten in klimapolitische Berechnungen zum Kraftstoffverbrauch und den CO2-Emissionen ein. Mit der Veröffentlichung der Gesamtergebnisse rechnet das Ministerium Ende 2028.
Was über das eigene Auto gespeichert ist
Direkte Rückschlüsse auf ein einzelnes Fahrzeug erlaubt die Befragung nicht. Dessen individueller Kilometerstand wird im Rahmen der regelmäßigen Hauptuntersuchungen dokumentiert. Seit dem 20. Mai 2018 besteht die gesetzliche Pflicht, den bei der HU abgelesenen Wert an das KBA zu übermitteln und im Zentralen Fahrzeugregister zu speichern. Zudem erfolgt ein systematischer Abgleich mit dem Stand der vorherigen Untersuchung, um unplausible Abweichungen frühzeitig zu erkennen.
Fahrzeugbesitzer können die dort gespeicherten Kilometerstände jederzeit online über eine Selbstauskunft beim KBA abrufen, etwa um diese potenziellen Kaufinteressenten vorzulegen. Darauf verwies der Deutsche Bundestag am 25. April 2024 in der Begründung seines Beschlusses zu einer Petition, die strengere Maßnahmen gegen Tacho- und Unfallbetrug gefordert hatte. Die Abgeordneten sahen die wesentlichen Kernforderungen durch die bestehenden Abfragemöglichkeiten als bereits erfüllt an.
EU plant strengere Regeln gegen Tachobetrug
Auch auf europäischer Ebene steht die Erfassung von Kilometerständen im Fokus. Am 21. Mai 2026 stimmte das Europäische Parlament für die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Rat über neugestaltete Regeln bei Fahrzeugprüfungen. Nach der Position des Parlaments sollen KFZ-Werkstätten künftig verpflichtet werden, den Kilometerstand von Pkw und Transportern zu erfassen, sobald eine Reparatur länger als eine Stunde dauert. Zudem sollen Fahrzeughersteller verpflichtet werden, die Daten vernetzter Fahrzeuge automatisiert in eine nationale Datenbank einzuspeisen, um Manipulationen auf dem Gebrauchtwagenmarkt wirksam zu unterbinden.
Die Verkehrsminister der EU-Mitgliedstaaten hatten ihre gemeinsame Position hierzu bereits am 4. Dezember 2025 festgelegt. Auch ihr Entwurf hält an der Verpflichtung zu nationalen Kilometerstand-Datenbanken fest.
Bei der Verhandlungsrunde am 20. Oktober 2026 einigten sich Rat und Parlament auf mehrere Kompromisslinien; die konkrete Ausgestaltung der flächendeckenden Kilometerstandserfassung blieb jedoch zunächst offen. Die EU-Kommission wurde beauftragt, hierzu einen Vermittlungsvorschlag auszuarbeiten. Die nächste Verhandlungsrunde ist für den 2. Dezember angesetzt und soll nach Angaben der irischen Ratspräsidentschaft den finalen Abschluss bringen.
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