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Einbürgerungen syrischer Staatsangehöriger fast verdreifacht

Im Jahr 2021 wurden rund 131 600 Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland eingebürgert. Damit fanden rund 20 % mehr Einbürgerungen statt als im Vorjahr.

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Im Jahr 2021 wurden rund 131 600 Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland eingebürgert. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, fanden damit rund 21 700 oder 20 % mehr Einbürgerungen statt als im Vorjahr.

Einbürgerungen syrischer Staatsangehöriger fast verdreifacht

Dieser Anstieg ist gut zur Hälfte auf die hohe Zahl an Einbürgerungen von Syrerinnen und Syrern zurückzuführen. Im Jahr 2021 wurden 19 100 syrische Staatsangehörige eingebürgert, das waren fast dreimal so viele wie noch im Jahr 2020. Neben Syrerinnen und Syrern ließen sich am häufigsten türkische (12 200), rumänische (6 900), polnische (5 500) und italienische (5 000) Staatsangehörige einbürgern. Insgesamt wurden Menschen mit 173 unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten in Deutschland eingebürgert. Jede vierte Person hatte die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates.

Höchststand bei vorzeitigen Einbürgerungen wegen besonderer Integrationsleistungen

Die hohe Zahl der Einbürgerungen von Syrerinnen und Syrern steht im Zusammenhang mit der Zuwanderung von syrischen Schutzsuchenden in den Jahren 2014 bis 2016, die mittlerweile immer häufiger die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen. Hierzu zählen unter anderem ausreichende Sprachkenntnisse, ein gesicherter Lebensunterhalt und in der Regel auch eine Mindestaufenthaltsdauer von acht Jahren. Die große Mehrheit (81 %) der 2021 eingebürgerten Syrerinnen und Syrer hielt sich allerdings noch keine acht Jahre in Deutschland auf. Durchschnittlich betrug die Aufenthaltsdauer 6,5 Jahre.

Wer sich bereits nach sechs Jahren Aufenthalt einbürgern lassen möchte, kann dies über besondere Integrationsleistungen erreichen. Hierzu zählen beispielsweise besonders gute Sprachkenntnisse, schulische oder berufliche Leistungen aber auch bürgerschaftliches Engagement. Familienmitglieder können in diesen Fällen ohne Mindestaufenthaltsdauer miteingebürgert werden. Mit insgesamt knapp 12 400 Fällen markiert 2021 den bisherigen Höchststand an vorzeitigen Einbürgerungen wegen besonderer Integrationsleistungen. Darunter machten 5 400 Syrerinnen und Syrer (43 %) die am häufigsten vertretene Staatsangehörigkeit aus.

Auch 2022 mit vielen Einbürgerungen von Syrerinnen und Syrern zu rechnen

Auch für das Jahr 2022 ist mit steigenden Zahlen bei Einbürgerungen von syrischen Staatsangehörigen zu rechnen. Anfang 2021 lebten 105 000 syrische Staatsangehörige mit einer Aufenthaltsdauer von mindestens sechs Jahren in Deutschland. Anfang 2022 waren es mit 449 000 mehr als viermal so viele.

Methodische Hinweise:

Einbürgerungen mit verkürzter Mindestaufenthaltsdauer von sechs Jahren erfolgen auf Grundlage von § 10 Absatz 3 Satz 2 Staatsangehörigkeitsgesetz.

Die amtliche Einbürgerungsstatistik erhebt die Zahl der im Berichtsjahr abgeschlossenen Einbürgerungsverfahren, das heißt die Zahl der ausgehändigten Einbürgerungsurkunden. Je nach Bearbeitungsdauer kann die Zahl der im Berichtsjahr gestellten Einbürgerungsanträge von der Zahl der Einbürgerungen abweichen.

Im Berichtsjahr 2021 fallen deutliche Nachholeffekte bei Einbürgerungen im Ausland auf. Diese sind von 2 600 im Vorjahr auf 7 900 gestiegen. Diese Entwicklung spiegelt in erster Linie ein Aufholen bei der Aushändigung von Einbürgerungsurkunden aus den Vorjahren durch die deutschen Auslandsvertretungen wider.

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