Start Panorama Kriminalität Missbrauchskomplex Frei: Deutschland braucht umfassendes Maßnahmenpaket gegen Pädophilen-Netzwerke

Missbrauchskomplex
Frei: Deutschland braucht umfassendes Maßnahmenpaket gegen Pädophilen-Netzwerke

Fast zehn Monate nach Ermittlungsbeginn im Missbrauchskomplex Bergisch Gladbach beginnt heute in Köln der Prozess gegen einen 43-Jährigen wegen des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern. Die mit dem Fall befasste Sonderkommission stieß im Zuge ihrer Untersuchungen auf Tarnnamen und Spuren von über 30.000 Tätern.

(Symbolfoto: pixa)
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Kinderschänder zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichten

Fast zehn Monate nach Ermittlungsbeginn im Missbrauchskomplex Bergisch Gladbach beginnt heute in Köln der Prozess gegen einen 43-Jährigen wegen des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern. Die mit dem Fall befasste Sonderkommission stieß im Zuge ihrer Untersuchungen auf Tarnnamen und Spuren von über 30.000 Tätern.

Dazu erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Thorsten Frei:

„Der zügige Prozessbeginn gegen den zentralen Angeklagten im Missbrauchsfall von Bergisch Gladbach ist ein wichtiges und gutes Signal. Es zeigt: Der Rechtsstaat ist handlungsfähig. Denn so abscheulich diese Taten sind: Zumindest kommen sie dank intensiver Ermittlungen nun endlich ans Licht, werden verfolgt und die Täter dingfest gemacht. Klar sein muss aber auch: Wir brauchen dringend ein umfassendes Maßnahmenpaket, um Täter wie diese früher zu enttarnen, Missbrauchssignale zu erkennen und Täter mit aller Härte zu bestrafen.

Angesichts der monströsen Taten, begangen an Säuglingen und Kindern ab dem Alter von drei Monaten, darf kein Zweifel sein: Ermittler und Gerichte müssen alle Instrumente an die Hand bekommen, um Kinder umfassend vor Sexualstraftätern zu schützen. Erfreulicherweise hat sich das Justizministerium auf Druck der Union nun nach Jahren endlich bewegt. Das angekündigte Gesetzgebungspaket von Bundesjustizministerin Lambrecht begrüße ich ausdrücklich. Wichtige Punkte aber müssen zu den bisherigen Plänen noch zwingend nachgeschärft und ergänzt werden: So muss es für Gerichte wesentlich leichter werden, Kinderschänder zum Tragen einer elektronischen Fußfessel zu verpflichten.

Die Hürden hierfür sind derzeit viel zu hoch. Auch müssen die Befugnisse für die Ermittler verbessert werden, etwa bei der Online-Durchsuchung, bei der Quellen-Überwachung der Telekommunikation, bei der Anordnung von Untersuchungshaft. Ich hoffe, dass das Bundesjustizministerium nun zügig seinen Entwurf vorlegt, damit wir so bald wie möglich in die parlamentarischen Beratungen eintreten und den Sumpf dieser widerlichen Straftaten an den Schwächsten unserer Gesellschaft, den Kindern, gemeinsam austrocknen können.“

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