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Türkei
Erleichterte Grundbuchübertragung von Immobilien für türkische Staatsbürger

Bisher erfolgte die Übertragung von unbeweglichem Vermögen wie Wohn- und Geschäftshäuser, Wohnungen und Grundstücken bei dem Grundbuchamt, in dem sich das unbewegliche Vermögen befindet. Künftig soll es möglich sein die Übertragung auch in einer anderen Stadt vorzunehmen.

(Foto: nex24)
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Ankara (nex) – Bisher erfolgte die Übertragung von unbeweglichem Vermögen wie Wohn- und Geschäftshäuser, Wohnungen und Grundstücken bei dem Grundbuchamt, in dem sich das unbewegliche Vermögen befindet. Laut einem Bericht des türkischen TV-Senders TRT Haber und Emlak Kulisi, einem Nachrichtenportal für Immobilien, wird es künftig möglich sein die Übertragung auch in einer anderen Stadt vorzunehmen.

Käufer und Verkäufer einer Immobilie oder deren Vertreter können die Übertragung nach Absprache mit dem Grundbuchamt auch bei einem anderen Grundbuchamt vornehmen.

Befindet sich die fragliche Immobilie in einer anderen Provinz, kann der Eintrag zur Änderung von Grundbesitz auch in einer anderen Stadt durch das Grundbuch und Katasterinformationssystem (TAKBİS) vorgenommen werden. Das heißt, ein in Istanbul lebender Bürger muss nicht mehr Hunderte von Kilometern zurücklegen, um sein Land in Trabzon zu verkaufen.

Der Antrag zu einer solchen Grundbuchübertragung erfolgt durch die Direktion des Grundbuchamtes über TAKBIS. Die Daten der Immobilie werden durch die Eingabe der türkischen Personalausweisnummer des Antragstellers übermittelt und die dazugehörenden Dokumente elektronisch in das System eingescannt.

Die Direktion des Grundbuchamtes, wo die Übertragung stattfinden soll, bestätigt den Antrag, indem sie die Informationen des Antragstellers und die Immobiliendaten im System mit ihrem eigenen Archiv vergleicht. Die Anwendung zeigt nach der Entscheidung an, ob der Antrag genehmigt wurde oder nicht. Nach der Genehmigung und Autorisierung kann die Direktion des Grundbuchamtes die Bearbeitung zur Übertragung beginnen.
(mbü/trt/nex)