Hilfsmission
Rohingya in Not: Malaysisches Schiff mit 2.300 Tonnen Hilfsgütern verlässt Hafen

Kuala Lumpur (nex) – Malaysia hat sein erstes Schiff mit 2.300 Tonnen humanitären Gütern für den Bundesstaat Rakhine, den Heimatort der 800.000 verfolgten muslimischen Rohingya in Myanmar, entsandt. Die Mission wurde vom 1Malaysia Club und dem Malaysia Islamic Organizations Consultative Council (Beratender Rat Islamischer Organisationen Malaysia) in Zusammenarbeit mit der von der türkischen Regierung unterstützten Türkiye Diyanet Vakfı (Diyanet-Stiftung Türkei) organisiert. Neben Malaysia haben neun weitere Länder – Frankreich, China, Thailand, Indonesien, Kambodscha, Deutschland, die USA und Bangladesch – einen Beitrag zu der Mission geleistet. Der malaysische Premierminister Najib Razak, der bei der Entsendungszeremonie eine Rede hielt, erklärte, dass die Mission einen Beweis für die Einheit der weltweiten muslimischen Gemeinschaft bei humanitären Fragen darstelle. „Wir, die Muslime, können nicht länger mit ansehen, wie unsere Rohingya-Geschwister gefoltert, vergewaltigt, bei lebendigem Leibe verbrannt und getötet werden“, erklärte er. Der Leiter der Lebensmittel-Flottille der Myanmar Mission, Abdul Azeez Abdul Rahim, teilte mit, dass die Hilfsgüter dem myanmarischen Minister für Soziales, Fürsorge und Wiederansiedlung, Win Myat Aye, bei ihrer Ankunft in Yangon in voraussichtlich fünf bis sechs Tagen zur Weiterleitung an die Rohingya-Gemeinschaft übergeben würden.

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"Bauernregeln"-Kampagne
Hendricks entschuldigt sich bei Bauern

Düsseldorf (ots) – Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) hat die Wirkung ihrer „Bauernregeln“-Kampagne bedauert. Direkt an die Landwirte gerichtet sagte Hendricks der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“: „Viele von Ihnen geben mir Recht darin, dass sich etwas ändern muss in der Art und Weise, wie wir in Deutschland Landwirtschaft betreiben. Gleichwohl sehen Sie sich durch die Aufmachung der Kampagne persönlich angegriffen oder sich in ihrer Berufsehre verletzt.“ Hendricks ergänzte: „Das tut mir leid – mir auch ganz persönlich! -, denn das war selbstverständlich niemals meine Absicht.“ Sie komme selbst aus einer landwirtschaftlich geprägten Region, betonte die Ministerin. Sie wisse, dass viele Landwirte sehr hart arbeiten würden und gleichzeitig immer weniger Auskommen hätten. Mit ihrer Kampagne wolle sie darauf aufmerksam machen und auf die Umweltprobleme, die durch „Fehlentwicklungen in der Landwirtschaft“ verursacht wurden. Hendricks rief zu einer sachlichen Debatte zur Zukunft der Landwirtschaft auf und lud zum Dialog ein, den die nächste Stufe der Kampagne bringen soll. Plakate mit den „Bauernregeln“ werde es nun nicht geben, sagte ein Sprecher des Ministeriums.

Verbrechen gegen die Menschlichkeit
UN-Beauftragte: Über die Hälfte der befragten Rohingya-Frauen Opfer sexueller Gewalt

New York (nex) – Die Aussagen der aus Burma geflohenen muslimischen Rohingya sind nach den Worten einer hochrangigen UN-Ermittlerin furchtbar und schockierend. Linnea Arvidsson, Leiterin eines vierköpfigen UN-Ermittlerteams für Menschenrechte, erklärte am vergangenen Dienstag gegenüber der Nachrichtenagentur Anadolu, dass die Gewalt gegen die Rohingya im Namen des Staates ausgeübt werde. Am vergangenen Freitag hat die UNO einen auf mit Opfern an der bangladeschischen Grenze geführten Interviews basierenden Bericht veröffentlicht. 204 Personen seien von einem UNO-Ermittlungsteam interviewt worden, von denen eine große Mehrheit bei Tötungen dabei gewesen sei. Fast die Hälfte der Interviewten habe ein getötetes oder vermisstes Familienmitglied zu beklagen. Von 101 interviewten Frauen habe mehr als die Hälfte berichtet, dass sie Opfer von Vergewaltigung oder anderer Formen sexueller Gewalt gewesen sei, heißt es weiter. „Jeder hat irgendeine Art von Gewalt erlebt“, erklärte Arvidsson gegenüber Anadolu. „Entweder wurde sein Haus niedergebrannt oder ein Familienmitglied wurde umgebracht oder verschwand, oder er selbst wurde geschlagen.“ Die Teamleiterin, die einige Menschenrechtsverletzungen als „von der gravierendsten Art“ bezeichnet, betont, dass das, was sie in den persönlichen Interviews mit den Opfern zu hören bekommen habe, furchtbar und schockierend gewesen sei. „Wir sprechen hier von Gewalt, die von Vertretern des Staates ausgeübt wird, denn der Polizist und der Soldat in Uniform sind Vertreter des Staates“, so Arvidsson weiter. Arvidsson verurteilte die andauernde Gewalt; die Behörden könnten nicht Zivilisten aus angeblichen Sicherheitsgründen oder wegen anderer operativer Ziele töten. „Kein Ziel kann solche Tötungen rechtfertigen“, unterstrich sie. Arvidsson sehe für die Gewalt gegen die Rohingya sowohl ethnische als auch religiöse Gründe, erklärte sie. Auf die Frage, ob diese Gewalt als ein Genozid bezeichnet werden könnte, erwiderte sie, dass die Beantwortung dieser Frage eine sehr viel tiefer gehende Analyse erfordere. Sie wiederholte jedoch ihre Aussage, dass die Vorfälle in Myanmar höchstwahrscheinlich den Tatbestand der Verbrechen gegen die Menschlichkeit erfüllten.

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Türkei
Pilotprojekt: Türkische Regierung startet „Oma-Geld“

Ankara (nex) – Die Türkei hat am gestrigen Mittwoch das Protokoll für ein Pilotprojekt unterzeichnet, das Zahlungen an Frauen vorsieht, die während der Arbeitszeit ihrer Töchter beziehungsweise Schwiegertöchter ihre Enkelkinder betreuen. Am sogenannten „Großmutter-Projekt“, das vom Ministerium für Familie und Sozialpolitik überwacht werden soll, würden zunächst 6.000 Familien in zehn Provinzen teilnehmen, kündigte der Minister für Arbeit und Soziale Sicherheit, Mehmet Müezzinoglu, bei der Unterzeichnungszeremonie an. Ziel des Projekts sei die Unterstützung berufstätiger Frauen; Großmütter, die die Betreuung ihrer Enkelkinder übernehmen, sollen umgerechnet 107 Euro im Monat erhalten, so Müezzinoglu weiter. Die Projektkosten beliefen sich auf 403.000 Euro pro tausend Familien, wobei die Hälfte dieser Summe von der Türkischen Arbeitsverwaltung (ISKUR), die andere von den weiteren an dem Projekt beteiligten Parteien finanziert werden soll. Teilnahmeberechtigt an dem weltweit einzigartigen Projekt sind laut dem Arbeitsminister Mütter, die mindestens seit einem Jahr arbeiten und versichert sind. Desweiteren dürfe ihr Einkommen nicht höher als zwei Mindestlöhne kombiniert sein. Das Gesamteinkommen beider Elternteile dürfe monatlich drei Mindestlöhne nicht überschreiten. „Unser Ziel sind Familien mit niedrigem Einkommen“, so Müezzinoglu. Das Ministerium werde die Anträge bis Ende Februar überprüfen. Starten soll das Projekt im kommenden Monat. Das Alter der Großmutter soll ebenfalls berücksichtigt werden, so der Arbeitsminister weiter. Ein noch wichtigerer Faktor sei jedoch ihr Gesundheitszustand. Auch eine Überfünfundsechzigjährige könne bei guter Gesundheit am „Großmutter-Projekt“ teilnehmen.

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Schutzschild Euphrat
Sprecher der Anti-IS-Koalition: Türkisches Militär leistet großartige Arbeit

Bagdad (nex) – Der Sprecher der Anti-IS-Koalition „Combined Joint Task Force – Operation Inherent Resolve“ (CJTF-OIR), Colonel John L. Dorrian, hat am gestrigen Mittwoch erklärt, dass das türkische Militär einen „großartige Arbeit“ im Kampf gegen die IS (Daesh)-Terroristen in der umkämpften nordsyrischen Stadt al-Bab geleistet habe. Der Sprecher, der die Bedeutung des Einsatzes der Türkei bei der Bekämpfung des IS (Daesh) hervorhob, sagte: „Die Türkei hat bei der Einkesselung des Feindes in Nordsyrien eine unglaubliche Arbeit geleistet. Sie haben es geschafft, die Infiltration der Türkei und anderer Länder durch die Milizen vollständig zu verhindern.“ Die Anti-IS-Koalition habe, fügte er hinzu, viele Luftangriffe auf al-Bab und Umgebung durchgeführt. Mit der Unterstützung der türkischen Truppen befinde sich der IS (Daesh) nun in einer „wirklich schwierigen Lage“. Die von der Türkei unterstützte Freie Syrische Armee (FSA) hat die vollständige Kontrolle über die Fernstraße zwischen al-Bab und Aleppo übernommen. Das türkische Militär gab am gestrigen Mittwochmorgen bekannt, dass vier türkische Soldaten bei Kämpfen mit IS (Daesh)-Terroristen getötet worden seien. Kampfjets der türkischen Streitkräfte (TSK) haben Medienberichten zufolge 48 IS (Daesh)-Ziele in Syrien zerstört, unter denen sich gepanzerte Fahrzeuge, Verstecke der Milizen, Waffenlager sowie Kommando- und Kontrollzentren befanden. Die Türkei startete die Militäroperation Schutzschild Euphrat am 24. August 2016 mit dem Ziel der Verbesserung der Sicherheitslage, Unterstützung der Koalitionskräfte und Eliminierung der Terrorbedrohung entlang der türkischen Grenze, bei der mit Panzern, Artillerie und Kampfjets der Türkei unterstützte Kämpfer der Freien Syrischen Armee (FSA) zum Einsatz kommen.

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Blaulicht
Krefeld: Zerstrittene Familien prügeln sich auf offener Straße

Krefeld (nex) – Am gestrigen Mittwoch, gegen 18.30 Uhr, kam es auf der Gladbacher Straße in Krefeld zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen zwei zerstrittenen Familien, bei der auch ein PKW Audi erheblich beschädigt worden ist. Über die Art der Beteiligung und die genauen Hintergründe der Tat können derzeit noch keine Angaben gemacht werden. Es wurden insgesamt 6 Personen leicht verletzt, von denen 3 im Krankenhaus ambulant behandelt wurden. Die Ermittlungen dauern noch an. Für die Zeit des Einsatzes war die Gladbacher Straße im Bereich der Ispelsstraße gesperrt. Gegen die Täter wurde eine Strafanzeige gefertigt und der PKW wurde sichergestellt. Die Polizei Krefeld bittet um Hinweise unter der Rufnummer 02151 – 634 0 oder per E-Mail an hinweise.krefeld@polizei.nrw.de. (129)

Islamophobie
Kommentar: Kopftuchverbot gesellschaftlich akzeptiert

Von Fabian Köhler

Auch Europa hat seinen #MuslimBan. In immer stärkerem Ausmaß werden muslimische Frauen aus dem Berufsleben gedrängt. Doch anders als Trumps Einreiseverbote ist das Kopftuchverbot gesellschaftlich akzeptiert.

Es ist ein Gesetz, das es so in der Geschichte der Republik noch nicht gab. Und viele hätten es bis vor wenigen Monaten wohl auch nicht für möglich gehalten. Kritiker sprechen von einem Angriff auf Demokratie und Religionsfreiheit, von einem Verstoß gegen die Verfassung des Landes, von der pauschalen Ausgrenzung von hunderttausenden Musliminnen. Wohl gemerkt: nur in der weiblichen Variante. Denn anders als Donald Trumps Einreiseverbot trifft die österreichische Version von #MuslimBan ausschließlich Frauen.

Während die halbe Welt zurecht über die islamfeindlichen Eskapaden des US-Präsidenten diskutiert, ist der #MuslimBan für Millionen muslimischer Frauen in Europa längst Realität. Kopftuchverbot heißt beschönigend, was nun auch in Österreich einem Arbeitsverbot für Frauen gleichkommt, die – aus welchem Grund auch immer – ein Kopftuch tragen. Gerichte, Staatsanwaltschaften, Polizeibehörden, Schulen, Universitäten… In vielen Einrichtungen des Öffentlichen Dienstes ist auch in Deutschland die pauschale Ausgrenzung muslimischer Frauen längst festgeschrieben. Mit Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland hat die Mehrheit der deutschen Bundesländer entsprechende Gesetze erlassen. Mit der Ausgrenzung von als solchen erkennbaren muslimischen Frauen aus dem öffentlichen Leben hat dies freilich nichts zu tun. Dies zumindest versucht nun auch wieder Österreichs Integrationsminister Sebastian Kurz weißzumachen. Schließlich handle es sich bei dem Gesetz, nicht um ein Kopftuchverbot, sondern ein „staatliches Neutralitätsgebot“ Schließlich seien neben muslimischen Frauen auch Trägerinnen von indischen Dastars, spanische Mantillas und russischen Epanokalimavkions betroffen. Es ist die gleiche realitätsferne Argumentationsweise, die Verteidiger Trumps nutzen, wenn sie darauf verweisen, dass sich das Einreiseverbot allein deshalb nicht gegen Muslime richten könne, weil in den sieben betroffenen Ländern ja auch Nicht-Muslime lebten.

Kopftuchtragende Frauen müssen vier bis fünfmal so viele Bewerbungen schreiben

So wie Trump bemüht ist, sein Dekret als Verteidigung der „founding principles“ zu rechtfertigen, gilt auch das europäische Kopftuchverbot absurderweise als Beitrag zur Integrationsarbeit. In Wahrheit dienen beide Varianten des #MuslimBan nicht der Ausweitung gesellschaftlicher Freiheiten, sondern sind die Fortsetzung bestehender Diskrimineriungserscheinungen: Wie schwer es schon ohne offizielles Kopfuchverbot ist als  Muslimin einen Job zu finden, hat im vergangenen Jahr eine Studie von Doris Weichselbaum gezeigt. Rund 1.500 Bewerbungen verschickte die Linzer Wissenschaftlerin – mal mit deutsch klingendem Namen, mal mit türkischem, mal zusätzlich mit Kopftuch. Das Ergebnis: Als kopftuchtragende Türkin musste sie vier bis fünfmal so viele Bewerbungen schreiben, um eine Antwort zu erhalten wie ihre deutsches Alter Ego.

Zu einem ähnlichen Ergebnis kam der Soziologe Florian Kreutzer. Für seine Studie „Stigma Kopftuch“ hat er Musliminnen über Diskriminierungserfahrungen interviewt. Sein Fazit: Kopftuchtragende Frauen hätten meist nur die Wahl zwischen Assimilation und Ausgrenzung. Letztere Erfahrungen bereits gemacht zu haben, bestätigten vergangenes Jahr rund ein Drittel muslimischer Migrantinnen. In einer EU-weiten Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Gallup bestätigten, 30 Prozent der Befragten in den vergangenen zwölf Monaten diskriminiert worden zu sein.

Die Ahnen heutiger „Integrationspolitiker“ sind die Kolonialherren des 19. Jahrhunderts

Unzählige Migrationsforscher haben in den letzten Jahren darauf hingewiesen, dass Integrationsprobleme nicht durch das Kopftuch, sondern durch gesellschaftliche Ausgrenzung seiner Trägerinnern entstehen. Ausgrenzung führt nicht zu Emanzipation, sondern zum Rückzug. Im Zweifel auch zum Rückzug in patriarchalischen Strukturen. Doch um Emanzipation geht es den Unterstützern eines Kopftuchverbots meist ohnehin nicht. Das zeigt auch ein Blick in die Geschichte. Ebenso wenig wie Trump islamfeindliche Politik den weltweiten Terrorismus verringern dürfte, ist die Geschichte von Europas Kampf gegen das Kopftuch eine der Befreiung der Frau. Eher schon eine ihrer Unterdrückung.

Die Ahnen heutiger „Integrationspolitiker“ wie Sebastian Kurz sind die Kolonialherren des 19. Jahrhunderts. In Ägypten entdeckten britische Ärzte, Missionare und „Frauenrechterinnen“ das Kopftuchverbot als Herrschaftsinstrument. Ihre Maßnahme ähnelte denen von heute: Die Integrationskurse von heute waren Handbücher, in denen die vermeintlich unterdrückten Ägypterinnen nicht nur über die Freiheiten des Empires aufgeklärt, sondern auch zur Entschleierung aufgefordert wurden. Eine weitere Maßnahme zur vermeintlichen Emanzipation: Musliminnen durften nicht mehr zu Ärztinnen ausgebildet werden. Ist das Vereinigte Königreich heute einer der wenigen Orte in Europa, wo selbst Polizistinnen Kopftuch tragen dürfen, lebt das koloniale Frauenbild in der französischen Gesetzgebung bis heute fort: In Algerien setzten die französischen Besatzer Kopftuchverbot und „Zwangsemanzipation“ hin zur exotischen Haremsdame so aggressiv durch, dass der Schleier schon bald zum Symbol des anti-kolonialen Freiheitskampfes aufstieg. 1905 importiere Frankreich sein koloniales Herrschaftsinstrument auch für die heimische Bevölkerung. Seitdem ist das Kopftuch im Öffentlichen Dienst verboten.

Gilt Trumps #MuslimBan als Widerspruch zum amerikanischen Gründungsmythos, steht das Kopftuchverbot in einer langen abendländischen Tradition

Reimportiert wurde aber auch die Umbewertung des Kopftuchs hin zum anti-patriarchalischen Protestsymbol: In Frankreich legten viele Musliminnen infolge des „Burkaverbots“ den Niqab an, statt ab. In Österreich erlebt das Kopftuch unter jungen türkisch- und bosnisch-stämmigen Musliminnen ein kleines Revival.  Auch in Deutschland entdecken Musliminnen den Schleier als Symbol des gesellschaftlichen Protestes.

Spätestens an dieser Stelle endet dann auch die Vergleichbarkeit zwischen europäischem und amerikanischem #MuslimBan. Denn während sich die Ausgegrenzten in den USA zumindest breiter zivil-gesellschaftlicher Unterstützung gewiss sein können, schwankt die gesellschaftliche Wahrnehmung des Arbeitsverbots für Musliminnen in Europa zwischen Akzeptanz und Ignoranz. Gilt Trump immer noch als reaktionärer Fehler im eigentlich liberalen System, repräsentiert Kurz den politischen Konsens, der von rechtsextremen Islamfeinden bis hin zu linken Feminist*innen mitgetragen wird. Gilt Amerikas #MuslimBan vielen als Widerspruch zum Gründungsmythos der amerikanischen Einwanderungsgesellschaft, steht die Ausgrenzung von kopftuchtragenden Musliminnen in Europa in einer langen abendländischen Tradition. Und während amerikanische Bundesrichter den #MuslimBan nach wenigen Tagen wieder aufhoben, werden Musliminnen in Europa auch in Zukunft vom Arbeitsleben ausgeschlossen werden.  

Erschienen bei Schantall und die Scharia

Dieser Kommentar gibt die Meinung des Autors wieder und stellt nicht zwingenderweise den Standpunkt von nex24 dar.

Online-Shopping
Bundesregierung verbietet Extra-Gebühr im Online-Zahlungsverkehr

Düsseldorf (ots) – Onlinehändler dürfen Verbrauchern für die Zahlung per Lastschrift, Überweisung oder mit bestimmten Kreditkarten künftig keine zusätzliche Gebühr mehr in Rechnung stellen. Das geht aus dem Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdienste-Richtlinie der EU hervor. Er liegt der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ vor und wurde am heutigen Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedet. Demnach werden die Aufschläge, die viele Anbieter bei Online-Zahlungen zusätzlich verlangen, ab Anfang 2018 verboten. Künftig „dürfen für besonders gängige bargeldlose Zahlungsmittel auch kostendeckende Aufschläge nicht mehr vereinbart werden“, heißt es in dem Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) und Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU). Das Verbot gilt dem Entwurf zufolge allerdings nur für bestimmte Kreditkarten wie Visa und Mastercard. Die Gebühren entfallen dem Entwurf zufolge auch für Überweisungen und Lastschriftverfahren im SEPA-System. Das Gesetz stärkt auch die Verbraucherrechte bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen im Netz etwa durch einen Hacker-Angriff. Bisher müssen geschädigte Kunden in diesen Fällen bis zu einem Betrag von 150 Euro selbst haften, sofern ihnen kein grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen wird. Künftig wird dieser Betrag auf 50 Euro gesenkt.

Flüchtlingspolitik
Bundespolizei weist 620 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zurück

Düsseldorf (nex) – Die Bundespolizei hat im vergangenen Jahr 620 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge an der deutschen Grenze zurückgewiesen. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Grünen-Fraktion hervor, die der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ vorliegt. Zurückgewiesen wurden die Jugendlichen, „weil die Einreisevoraussetzungen nicht vorlagen“, wie die Bundesregierung schreibt. Unter den Zurückgewiesenen waren 275 Afghanen, 58 Syrer sowie 39 Jugendliche aus Eritrea und 36 aus dem Irak. Wenn es Jugendliche aus diesen Ländern nach Deutschland schaffen, liegt ihre Anerkennungsquote zwischen 98 Prozent (Syrer) und 71 Prozent (Afghanen). Insgesamt leben in Deutschland aktuell 45.224 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (Stand 15. Januar 2017). Die Grünen zeigten sich empört über das Vorgehen der Bundespolizei. „Über 600 Minderjährige wurden an den deutschen Grenzen zurückgewiesen, das ist eine massenhafte Missachtung des Kindeswohls. Auch in diesen Fällen muss geprüft werden, ob sich Verwandte bereits in Deutschland aufhalten“, sagte die jugendpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Beate Walter-Rosenheimer, der Zeitung. Die Sprecherin für Flüchtlingspolitik, Luise Amtsberg, kritisierte: „Fast 90% der unbegleiteten Minderjährigen erhalten einen Schutzstatus – das zeigt deutlich wie hoch der Unterstützungsbedarf für die Jugendlichen ist und das sie gute Gründe für ihre Flucht haben.“

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"Agrar-Reime"
Steuerzahlerbund: Bauernregeln-Kampagne ist Steuergeldverschwendung

Kritik an 1,6 Millionen Euro teurer Aktion mit umstrittenen Agrar-Reimen Osnabrück (ots) – Für den Bund der Steuerzahler ist die umstrittene 1,6 Millionen Euro teure Bauernregeln-Kampagne des Bundesumweltministeriums Steuergeldverschwendung. Auf Anfrage der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ erklärte der Verband: „Wenn zwei Bundesministerien grundsätzliche Auffassungsunterschiede zur Agrarpolitik haben, darf ein solcher Disput nicht mit einer millionenschweren steuergeldfinanzierten Werbekampagne ausgetragen werden.“ Vielmehr sei ein sachlicher Austausch der beiden Ressorts gefragt. „Die Bauernregel-Werbekampagne geht auf Kosten der Steuerzahler. Das ist Verschwendung – und nicht bauernschlau“, so der Steuerzahlerbund in seiner Stellungnahme. Seit Tagen wird das Bundesumweltministerium für Reime wie „Steht das Schwein auf einem Bein, ist der Schweinestall zu klein“ kritisiert. Neben Bauernverbänden und Agrarministern der Bundesländer hatte auch Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) die Aktion gerügt, bei der auch Plakate mit Reimen in 70 Städten aufgehängt werden sollen. Schmidt hatte einen Stopp der Kampagne und eine Entschuldigung seiner Kabinettskollegin Barbara Hendricks (SPD) bei den Landwirten gefordert. Eine Sprecherin des Umweltministeriums sagte der „NOZ“, das Ministerium sehe keinen Anlass, die Aktion vorzeitig zu beenden. „Erst durch die bewusste Fehldeutung, es handele sich angeblich um eine Kampagne gegen die gesamte Landwirtschaft, wird doch ein Zungenschlag herbeigeredet, den es in den Aussagen auf den Plakaten gar nicht gibt. Diese Kampagne prangert nicht ,alle Bauern‘ an und diffamiert nicht ,den Landwirt‘, dass er alles schlecht und falsch macht“, betonte die Sprecherin.