Start Panorama Ratgeber Brennholz aus dem Wald nur mit dem „Holzleseschein“

Ratgeber
Brennholz aus dem Wald nur mit dem „Holzleseschein“

Wer Brennholz zum Eigenverbrauch selbst aus dem Wald holen will, benötigt einen sogenannten "Holzleseschein".

(Foto: pixa)
Teilen

Frankfurt am Main (ots) – Wer Brennholz zum Eigenverbrauch selbst aus dem Wald holen will, benötigt einen sogenannten „Holzleseschein“. Dieser ist bei allen Forstämtern erhältlich. Für das gesammelte Holz fallen Gebühren an, die meist nach Raummeter berechnet werden – darauf weist der Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. (HKI) hin.

Kommt eine Motorsäge zum Einsatz, ist ein entsprechender Führerschein vorzuweisen. Hierzu werden vielerorts Lehrgänge von den Kommunen angeboten. Auch sachgemäße Kleidung wie Helm mit Sichtschutz, Gehörschutz, Handschuhe, Gummistiefel sowie Jacke und Hose mit Schnittschutz sind zu tragen.

Gespaltenes Holz trocknet und verbrennt sauberer

Besonders wichtig ist es, das Holz nach dem Sammeln zu spalten, damit die Scheite später im Kamin genügend Oberfläche für die Flammen bieten. Das gewährleistet eine optimale Verbrennung. Zudem müssen die Holzscheite rund zwei Jahre an einem trockenen, vor Witterung geschützten Ort gelagert werden. Denn frisch geschlagenes Holz weist einen Feuchtegehalt von etwa 40 Prozent auf. Erst nach der Trocknung hat es die optimale Restfeuchte von unter 20 Prozent erreicht und kann als Brennholz eingesetzt werden. Der Wassergehalt kann mit einem Feuchtemessgerät, das im Baumarkt erhältlich ist, überprüft werden.

Ist das Holz zu feucht, kommt es zu einer unvollständigen Verbrennung, bei der unnötig viele Schadstoffe freigesetzt werden. Diese belasten nicht nur die Umwelt, sondern schädigen auch Kamin und Schornstein.

Brennholz, das in diesem Sommer aufbereitet wird, kann also erst im übernächsten Winter verbrannt werden. Im Sinne der Umwelt gilt: Behandeltes, gestrichenes oder beschichtetes Holz gehört nicht ins Feuer. Wo dieses zu entsorgen ist, kann bei der zuständigen Kommune oder dem Stadtreinigungsbetrieb erfragt werden.