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Kartellamt will gegen heimliche Aufschläge bei Flugreisen vorgehen

Das Bundeskartellamt will als künftige Verbraucherschutzbehörde stärker gegen fragwürdige Geschäftspraktiken im Internet vorgehen.

(Symbolfoto: nex24.com)
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Düsseldorf (ots) – Das Bundeskartellamt will als künftige Verbraucherschutzbehörde stärker gegen fragwürdige Geschäftspraktiken im Internet vorgehen.

„Wenn eine Fluggesellschaft beim Online-Buchen Aufschläge praktisch verheimlicht, könnten wir das abstellen; wenn ein Online-Versandhaus die Rückgabe von Waren unklar regelt, ebenso“, sagte Kartellamts-Präsident Andreas Mundt der „Rheinischen Post“.

Mit diesen Beispielen wirbt Mundt dafür, dass das Kartellamt, wie von Union und SPD geplant, eine Verbraucherschutzbehörde wird: „Wir unterstützen den Vorschlag, auch Verbraucherschutzbehörde zu werden. Es braucht mehr Durchschlagskraft, um gegen massenhafte Verstöße gegen Verbraucherrechte, wie sie im Internet vorkommen, vorgehen zu können.“

Im Moment könnten zwar einzelne Verbraucher klagen, aber entsprechende Urteile seien nicht allgemeingültig. „Wenn wir als Behörde dagegen Verfahren durchführen können, könnten Entscheidungen unmittelbar einer großen Zahl von Verbrauchern helfen.“

Das Verfahren gegen Facebook wegen vermutetem Missbrauchs der marktbeherrschenden Stellung will Mundt bald abschließen. „Wir wollen das Verfahren schnell abschließen und arbeiten mit Hochdruck daran. Persönliche Daten haben eine große wirtschaftliche Bedeutung.

Werden diese rechtswidrig erhoben, kann dies bei einem großen Unternehmen wie Facebook ein Verstoß gegen das Kartellrecht bedeuten.“