Ankara (nex) – Das Außenministerium der Republik Türkei ist am Samstag Ungenauigkeiten in Reise- und Sicherheitshinweisen des deutschen Auswärtigen Amtes entgegengetreten, die einen Tag zuvor auf dessen Internetseite veröffentlicht worden waren.
Diese Hinweise, so das Ministerium, „enthalten unwahre Informationen über den nach dem Putschversuch in der Türkei verhängten Ausnahmezustand“. So wird unter anderem suggeriert, dass türkische Einwanderer in Deutschland, sobald sie in die Türkei einreisen würden, mit einem Einzug zum Militärdienst rechnen müssten.
Dem AA zufolge, so wurde behauptet, könnte „die Notstandsregelung für Personen, die neben der deutschen auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzen, unter Umständen Reisebeschränkungen oder die Einberufung zum türkischen Militärdienst bedeuten“. Das Ziel der Verhängung des Ausnahmezustandes sei nicht die Beschränkung der Grundfreiheiten, sondern die schnellere und effektivere Bekämpfung der „Fethullistischen Terrororganisation“ (FETÖ).
Der landesweite Ausnahmezustand in der Türkei am 21. Juli 2016 wurde gemäß Artikel 120 der Verfassung und Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b des Gesetzes zum Ausnahmezustand verhängt. Dieses enthalte keine Sonderregelung über die Einberufung zum Militärdienst oder die Rückstellung vom Militärdienst. Beschränkungen bezüglich der Reisen ins Ausland gelten nur für die Staatsbediensteten. Das Außenministerium werde darauf hinwirken, dass die Reise- und Sicherheitshinweise, die „unzutreffende und irreführende Informationen“ enthielten, entsprechend korrigiert würden.