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Verkehrssünden werden im Ausland oft strenger bestraft als hierzulande

Verkehrssünden werden im europäischen Ausland teils deutlich strenger bestraft als in Deutschland. Besonders teuer kommt es deutsche Reisende zu stehen, wenn sie zu schnell fahren, am Steuer telefonieren oder alkoholisiert sind.

(Symbol-Foto: Flickr)
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München (nex) – Verkehrssünden werden im europäischen Ausland teils deutlich strenger bestraft als in Deutschland.

Besonders teuer kommt es deutsche Reisende zu stehen, wenn sie zu schnell fahren, am Steuer telefonieren oder alkoholisiert sind. Urlauber sollten daher die Verkehrsvorschriften des Landes kennen und sich entsprechend verhalten. Der ADAC gibt einen Überblick über die wichtigsten Bußgelder in den Reiseländern.

Die Niederlande, die Schweiz und Italien stehen an der Spitze der Länder mit den höchsten Bußgeldern. Wer etwa das Tempolimit um 20 km/h überschreitet, muss in Italien mit einem Bußgeld von 170 Euro rechnen. Mindestens 165 Euro werden in den Niederlanden und der Schweiz fällig.

Besonders schwere Folgen haben Fahrten unter Alkoholeinfluss. In Italien kann bei 1,5 Promille im Blut sogar das Fahrzeug enteignet werden, wenn Fahrer und Halter identisch sind. Dänemark sieht eine ähnliche Regelung ab 2,0 Promille vor.

Stattliche Bußgelder drohen für das Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung. Hier führen die Niederlande (230 Euro), Dänemark (200 Euro) und Italien (160 Euro) das Ranking an.

Äußerst kostspielig wird falsches Parken etwa in den Niederlanden (ab 90 Euro), in Spanien (bis 200 Euro) und Dänemark (70 Euro).

Innerhalb der EU werden Bescheide inzwischen schneller erstellt und mit Infos in der Landessprache des Kfz-Halters zugesandt. Nicht bezahlte Strafen aus dem EU-Ausland werden ab einer Bagatellgrenze von 70 Euro (Österreich ab 25 Euro) vollstreckt.

Wer ein Bußgeld aus dem Ausland schnell bezahlt, kann viel Geld sparen. Italien, Frankreich und Spanien beispielsweise gewähren bei Sofortzahlung hohe Rabatte. Bei fehlerhaften oder offenkundig zu hohen Bußgeldbescheiden rät der ADAC, unverzüglich Einspruch einzulegen und juristischen Beistand zu suchen.

Für Verkehrsverstöße im Ausland gibt es keine Punkte in Flensburg. Ein von einer ausländischen Behörde ausgesprochenes Fahrverbot hat in Deutschland keine Auswirkung.