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Blitzer-Marathon am 19. April in zahlreichen Bundesländern

Nicht nur morgen, am 19. April, sollten Auto- und Motorradfahrer den Fuß vom Gas nehmen. Beim europaweiten Blitzer-Marathon kontrolliert die Polizei in zahlreichen Bundesländern die Geschwindigkeit in Wohngebieten, auf Landstraßen und Autobahnen.

(Foto: Markus Hannich/ADAC)
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München (ots) – Nicht nur morgen, am 19. April, sollten Auto- und Motorradfahrer den Fuß vom Gas nehmen. Beim europaweiten Blitzer-Marathon kontrolliert die Polizei in zahlreichen Bundesländern die Geschwindigkeit in Wohngebieten, auf Landstraßen und Autobahnen.

Der ADAC befürwortet die Aktion, denn die häufigste Ursache für tödliche Verkehrsunfälle ist nicht angepasste Geschwindigkeit. Zudem werden die Kontrollstellen vorab bekannt gegeben.

Aktionen wie der Blitzer-Marathon können nach Ansicht des ADAC einen Beitrag leisten, den Verkehrsteilnehmern die Gefahren durch zu schnelles Fahren bewusst zu machen und sie entsprechend zu sensibilisieren. Im vergangenen Jahr sind auf Deutschlands Straßen 3.206 Menschen gestorben, das sind 7,3 Prozent weniger als 2015. Ungeachtet des deutlichen Rückgangs ruft der ADAC zu weiteren Anstrengungen bei der Verbesserung der Verkehrssicherheit auf. Großes Potenzial bei der Vermeidung von Unfällen sieht der Club im Ausbau von Fahrerassistenzsystemen.

Nach Ansicht des ADAC sollte beim Blitzer-Marathon das Hauptaugenmerk auf notorischen Rasern liegen. Dazu sollte vor allem nachts, an Wochenenden und auf Motorradstrecken kontrolliert werden. Die massenhafte Ahndung geringfügiger Überschreitungen im Berufsverkehr fülle zwar die Staatskassen, würde jedoch nur wenig zur Verbesserung der Verkehrssicherheit beitragen.

Wer innerorts zwischen 21 und 25 Kilometer zu schnell fährt, muss ein Bußgeld von 80 Euro zahlen und erhält einen Punkt in Flensburg. Bei 31 bis 40 km/h Überschreitung werden 160 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat fällig.

Radarwarner und Blitzer-Apps sind in Deutschland verboten. Wer gegen das Verbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Es drohen ein Bußgeld von 75 Euro und ein Punkt.