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Steuerfreibetrag für Erziehungsbedarf kostet Fiskus 2,7 Milliarden Euro

Rund 7,7 Millionen Steuerzahler werden nach Schätzung des Bundesfinanzministeriums durch den Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines Kindes um jährlich insgesamt 2,74 Milliarden Euro entlastet.

(Beispielfoto: pixa)
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Düsseldorf – Rund 7,7 Millionen Steuerzahler werden nach Schätzung des Bundesfinanzministeriums durch den Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines Kindes um jährlich insgesamt 2,74 Milliarden Euro entlastet.

Das geht aus der Antwort des Ministeriums auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor, die der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ vorliegt. Demnach würde eine Anhebung des Steuerfreibetrags von derzeit 1320 Euro um 30 Prozent zu Steuermindereinnahmen von 1,7 Milliarden Euro pro Jahr führen.

Eine Anhebung des Freibetrags für die Kindererziehung um 50 Prozent kostete den Fiskus drei Milliarden und um 100 Prozent 6,8 Milliarden, so das Finanzministerium. An eine Anhebung des zuletzt 2010 erhöhten Freibetrags denke die Regierung jedoch nicht, heißt es in der Antwort.

„Dabei steigen die Betreuungs- und Ausbildungskosten für Kinder stetig an, doch die steuerliche Abzugsfähigkeit bleibt seit Jahren konstant“, kritisierte FDP-Finanzpolitiker Frank Schäffler. „Eine regelmäßige Anpassung wäre daher dringend notwendig“, forderte er.

Auch für keinen anderen Freibetrag zur Einkommensteuer plant die Regierung derzeit Anpassungen, wie aus der Antwort hervorgeht. Freibeträge wie etwa für eine Mitarbeiterbeteiligung, für die Land- und Forstwirtschaft, Betriebsveräußerungen, für Alleinerziehende, Ehrenamt oder Sachprämien des Arbeitgebers blieben ebenfalls unverändert, obwohl sie teilweise seit 15 Jahren nicht mehr verändert wurden.

„Bei der Entlastung der Bürger versagt die Bundesregierung auch im Kleinen“, kritisierte Schäffler.