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Flüchtlingskrise
Kamerunischer Flüchtling verklagt Griechenland

Ein kamerunischer Flüchtling, der von griechischen Grenzbeamten in der Ägäis dem Tod überlassen wurde, will vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) klagen.

(Foto: pixabay)
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Izmir – Ein kamerunischer Flüchtling, der von griechischen Grenzbeamten in der Ägäis dem Tod überlassen wurde, will vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) klagen.

Wie die Nachrichtenagentur Anadolu berichtet, fordert der 18-jährige Ibrahim Obbo eine Entschädigung in Höhe von 100.000 € für Menschenrechtsverletzungen und die seelischen Qualen, die er erlitten habe. Er habe seinen Antrag beim EGMR am 26. November eingereicht.

Wie er gegenüber türkischen Sicherheitskräften aussagte, fuhr er am 14. September zusammen mit 35 anderen irregulären Migranten in einem Schlauchboot zur griechischen Insel Samos. Als sie die Insel erreichten, hätten griechische Grenzbeamten  Warnschüsse abgegeben. Obbo und seinen Freunden sei zunächst die Flucht gelungen, sie wurden jedoch am nächsten Tag unweit festgenommen.

Laut dem 18-Jährigen seien sie von den griechischen Sicherheitskräften nach der Festnahme geschlagen worden. Anschließend habe man sie ohne Schwimmwesten in ein Schlauchboot gesetzt und ihnen gesagt in die Türkei zurückzukehren. Obbo sei es gelungen, schwimmend die türkische Küstenstadt Kusadasi zu erreichen, während seine Freunde ertrunken seien. In der Türkei erhielt er dem Bericht zufolge Hilfe von einer türkischen NRO, die ihm Rechtsbeistand und Anwälte in der Provinz Izmir verschaffte habe.

In einem Gespräch mit Anadolu betonte Esengul Kiran, einer von Obbos Anwälten, dass die psychische Situation seines Mandanten zum Zeitpunkt des Zusammentreffens schrecklich war, und bezeichnete den Vorfall als „versuchten Totschlag“. Ein weiterer Anwalt, Mehmet Arslan, sagte, Obbo sei aufgrund dessen, was er durchgemacht hat, körperlich verletzt und traumatisiert.

Die Türkei und Menschenrechtsgruppen haben die illegale Praxis Griechenlands, Asylbewerber zurückzudrängen, wiederholt verurteilt. Sie verstoße gegen humanitäre Werte und internationales Recht, da sie das Leben von schutzbedürftigen Migranten, einschließlich Frauen und Kindern, in Gefahr bringe.


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