Start Panorama Gesellschaft Corona-Pandemie Bundesarbeitsminister Heil: „Niemand wird ins Bodenlose fallen.“

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Bundesarbeitsminister Heil: „Niemand wird ins Bodenlose fallen.“

Nach den weitreichenden Beschlüssen des Bundeskabinetts zur Abmilderung der Folgen der Corona-Krise verspricht der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil (SPD), schnelle Hilfen. "Wir sind ein starker Sozialstaat, wir sorgen dafür, dass niemand ins Bodenlose fällt. Wir werden die sozialen Existenzen absichern", sagte Heil am Montag im ARD-Mittagsmagazin.

(Symbolfoto: pixabay)
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Berlin – Nach den weitreichenden Beschlüssen des Bundeskabinetts zur Abmilderung der Folgen der Corona-Krise verspricht der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil (SPD), schnelle Hilfen. „Wir sind ein starker Sozialstaat, wir sorgen dafür, dass niemand ins Bodenlose fällt. Wir werden die sozialen Existenzen absichern“, sagte Heil am Montag im ARD-Mittagsmagazin.

Das Kabinett hatte sich zuvor auf umfangreiche Schutzschirme für Unternehmen und Beschäftigte geeinigt. Unter anderem wurde ein Nachtragshaushalt von 156 Milliarden Euro für 2020 beschlossen. Für Solo-Selbstständige, Kleingewerbe und Miniunternehmen sind Hilfen von bis zu 50 Milliarden Euro vorgesehen. Auch der Zugang zu Hartz IV Grundsicherungsleistungen soll gelockert werden.

„Das hilft allen, die existenziell gefährdet sind, zum Beispiel kleinen Selbstständigen, denen die Einnahmen wegbrechen, die aber laufende Kosten haben“, so Heil weiter. „Die haben das Recht auf ergänzende Grundsicherung. Wir sehen jetzt davon ab, dass es Vermögensprüfungen gibt, wir sehen davon ab, dass der Wohnraum überprüft wird. Das gilt auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.“

Auch über Regeln für die Kurzarbeit hat das Kabinett debattiert. Die Bundesregierung wolle die Hinzuverdienst-Möglichkeiten so gestalten, „dass jeder, der Gehaltseinbußen hat, das, was er früher verdient hat, jetzt problemlos auch in einem anderen Beruf verdienen kann, ohne dass das Kurzarbeitergeld dagegen gerechnet wird“, so der Minister. Der Bundestag soll dem Paket in einem Schnellverfahren bereits am Mittwoch zustimmen, am Freitag dann der Bundesrat.

Angesprochen auf die wegen der Corona-Krise vielerorts fehlenden ausländischen Saisonarbeiter sagte Heil: „Es werden nicht so viele kommen wie bisher. Das wäre auch nicht sinnvoll aus Gründen des Infektionsschutzes. Man muss bei allem, was wir immer machen, sagen: Das Wichtigste ist Gesundheitsschutz der Menschen.“ Die Ernährungssicherheit sei aber gewährleistet, so der Minister.

Einigung auf umfassendes Kontaktverbot

Am Sonntag haben sich Bund und Länder darauf geeinigt, Ansammlungen von mehr als zwei Personen im öffentlichen Raum zu untersagen. Auf Ausgangssperren wurde verzichtet, stattdessen einigten sich Bund und Länder auf ein umfangreiches Kontaktverbot.

Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist für die nächsten zwei Wochen „nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet“, wie Bundeskanzlerin Angela Merkel bei einer Pressekonferenz am Sonntag in Berlin mitteilte.

„Nach unserer Einschätzung ist nicht das Verlassen der Wohnung die Gefahr, sondern der enge, unmittelbare Kontakt“, so NRW-Ministerpäsident Armin Laschet nach einer Telefonkonferenz von Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Ministerpräsidenten der Länder.

„Die Menschen haben nach wie vor die Möglichkeit, Spaziergänge oder Sport in der Natur zu machen, aber wir werden auch der Verantwortung gerecht, die Ausbreitung weiter zu verlangsamen und so wertvolle Zeit zur Versorgung von schwer kranken Personen zu gewinnen“, sagte Tobias Hans, CDU, Ministerpräsident des Saarlandes.

Bürgerinnen und Bürger sollen sozialen Kontakte so weit wie möglich reduzieren. In der Öffentlichkeit soll zudem ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Teilnahme an erforderlichen Terminen, Sport und Bewegung an der frischen Luft bleiben weiterhin möglich. Gastronomiebetriebe werden geschlossen, nur die Mitnahme von Speisen und Getränken ist gestattet.

Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben aber weiter möglich.