Start Politik Ausland Ägäis-Krise Ägäis: Griechischer Ex-Admiral gibt Türkei recht

Ägäis-Krise
Ägäis: Griechischer Ex-Admiral gibt Türkei recht

Der ehemalige Admiral der griechischen Seestreitkräfte, Andonyadis, hat mit seinen Verlautbarungen über den Ägäis-Streit mit der Türkei für mächtigen Wirbel in Griechenland gesorgt, in dem er dem Nachbarland Türkei im Wesentlichen recht gegeben hat.

(Archivfoto: AA)
Teilen

Ein Gastbeitrag von Kemal Bölge – kboelge@web.de

Es war der 25. Januar 1995, als der Bug des Frachtschiffs Figen Akat vor der Felseninsel Kardak im ägäischen Meer auf Grund lief. Der Kapitän sendete einen Notruf aus, um von der türkischen Küstenwache Hilfe zu bekommen.

Das herbeigeeilte Schnellboot der griechischen Küstenwache bot dem Kapitän seine Hilfe an und erklärte dem Schiffsführer, er befinde sich gerade in griechischen Hoheitsgewässern. Der Kapitän des Frachtschiffs lehnte das Hilfsangebot der griechischen Küstenwache ab und betonte, dass er sich in türkischen Hoheitsgewässern befinde und ein Hilfsgesuch an die türkische Küstenwache gesendet habe.

Die unbewohnte Insel liegt 3,8 Seemeilen (7,03 km) vom türkischen Badeort Bodrum entfernt. Was jedoch danach vonstattenging, wurde in den deutschen Medien als „Kardak/Imia-Krise“ bezeichnet. Allerdings behaupteten damals zahlreiche deutsche Medien die Felseninsel gehöre zu Griechenland, was allerdings nicht richtig ist.

In der Ägäis gibt es viele unbewohnte Inseln, wo der rechtliche Status dieser Eilande nicht geklärt ist. Es mag sein, dass die griechische Seite alle diese unbewohnten Inseln in der Ägäis als ihre Inseln ansieht, aber rein juristisch betrachtet steht diese Behauptung auf tönernen Füßen.

In Artikel 121 Paragraf 3 der Seerechtskonvention steht „Felsen, die für die menschliche Besiedlung nicht geeignet sind oder ein wirtschaftliches Eigenleben nicht zulassen, haben keine ausschließliche Wirtschaftszone und keinen Festlandsockel.
Griechenland hat in der Vergangenheit und versucht auch jetzt unbewohnte Inseln zu besiedeln. Der Grund ist nach Artikel 121 Paragraf 3 ganz eindeutig.

Damit werden vollendete Tatsachen geschaffen, um für diese Inseln dann eine Ausschließliche Wirtschaftszone und einen Festlandsockel zu deklarieren und somit unter griechische Hoheit übergehen. Diese Vorgehensweise grenzt an modernes Raubrittertum. Exemplarisch ist die Kardak-Krise von 1995, weil Griechenland 1995 mit militärischen Mitteln versucht hat eine unbewohnte Insel zu besetzen, obwohl diese Insel territorial betrachtet gar nicht zu Griechenland gehört.

Ich werde jetzt die Äußerungen des ehemaligen griechischen Admirals zur See, Andonis Andonyadis, in verkürzter Form wiedergeben, der mit seinem Statement in Griechenland für Aufsehen gesorgt hatte.

Ich persönlich halte die Anmerkungen des pensionierten Admirals für bedeutsam, weil es eine differenzierte Sichtweise zum Thema aufzeigt. Er hat dieses Statement gegenüber dem griechischen Nachrichtenportal für Verteidigungsfragen Militarie gegeben und der Athener Korrespondent der Tageszeitung Hürriyet, Yorgo Kirbaki, hat die Stellungnahme des Admirals niedergeschrieben.

Ich habe die Thesen von Admiral Andoyadis zusammengefasst:

Der Luftraum über der Ägäis

Die offizielle griechische Position: Die griechischen Hoheitsgewässer in der Ägäis betragen 6 Seemeilen. Ein königliches Dekret aus dem Jahre 1931 hat die Grenze des griechischen Luftraums über der Ägäis auf 10 Seemeilen festgelegt.

Andonyadis erklärt, es gebe kein anderes Land auf der Welt, in dem die Grenzen des Luftraums von den Grenzen der Hoheitsgewässer abweichen. Die Grenzen des griechischen Luftraums von 10 Seemeilen würde nicht nur die Türkei nicht anerkennen, sondern auch andere Staaten. Die Griechen behaupteten, die Türkei würde internationales Recht und das Seerecht brechen, obwohl die Festlegung von 10 Seemeilen griechischen Luftraums gegen das internationale Seerecht verstoße.

Die offizielle griechische Position: Obwohl der zivile Luftverkehr über der Ägäis durch Athen (Flight Information Region) kontrolliert werde, würden türkische Kampfflugzeuge ohne vorherige Ankündigung in den griechischen Luftraum eindringen und verletzen. Die griechischen Kampfflugzeuge würden den türkischen Kampflugzeugen mit dem Abfangen antworten.

Nach Admiral Andonyadis handelt es sich beim FIR (Flight Information Region) um kein Hoheitsgebiet bzw. können daraus keine Souveränitätsrechte abgeleitet werden. Die Internationale Zivilluftfahrtorganisation ICAO habe militärisch genutzte Flugzeuge nicht dazu verpflichtet ihren Flugplan mitzuteilen, sondern lediglich eine Empfehlung dazu ausgesprochen. Türkische Kampfflugzeuge seien nicht verpflichtet ihren Flugplan mitzuteilen.

Tiefflüge

Die offizielle griechische Position: Türkische Kampfflugzeuge fliegen im Tiefflug über den Inseln. Damit will die Türkei den Status der griechischen Inseln in Zweifel ziehen.

Um von ihrer eigentlichen Route abzuweichen, benötige ein Kampfflugzeug, so Andonyadis, mindestens 6 Meilen (9,66 km). Die Geografie der Ägäis sei bekannt. Es gebe zwar in der Fliegerei keinen derartigen Begriff, aber nach Ansicht von Andonyadis seien aber die Flüge [Anm. der Red. der türkischen Kampfflugzeuge] harmlos.

Gemäß dem Fall, ein türkisches Kampflugzeug fliege über Rhodos. Aber daraus zu interpretieren, dass die Türkei die griechische Souveränität über der Insel Rhodos in Zweifel ziehe, sei nicht richtig. Er glaube auch nicht, dass sich die offizielle türkische Verteidigungspolitik zum Ziel gesetzt habe die [griechischen] Inseln zu besetzen.